Allgemeine Fragen
Entrümpelung 24 FAQs
01.
Entrümpelung 24 bietet umfassende Entrümpelungsdienste für Privathaushalte, Firmen, Wohnungen, Keller, Dachböden und mehr. Wir übernehmen auch die umweltgerechte Entsorgung von Sperrmüll und Wertstoffen.
02.
Sie können ganz einfach online ein Angebot anfordern oder uns telefonisch kontaktieren. Wir bieten unverbindliche Besichtigungen an, um den Arbeitsaufwand und die Kosten genau zu schätzen.
03.
Um sicherzustellen, dass Ihr Wunschtermin verfügbar ist, empfehlen wir, Ihre Entrümpelung mindestens 1 bis 2 Wochen im Voraus zu planen. Bei kurzfristigen Anfragen versuchen wir jedoch, flexibel zu sein.
04.
Ja, alle unsere Mitarbeiter sind geschult und haben langjährige Erfahrung im Bereich der Entrümpelung und Entsorgung. Sie arbeiten effizient und achten auf eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung.
05.
Ja, während der Entrümpelung sind Ihre Gegenstände durch unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sollten unerwartete Schäden auftreten, übernehmen wir die Haftung gemäß den Versicherungsbedingungen.
06.
Unsere Mitarbeiter sind darauf geschult, Wertgegenstände zu erkennen und auf Wunsch von Sperrmüll zu trennen. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wenn Sie spezielle Wünsche haben.
07.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach Abschluss der Entrümpelung per Überweisung oder in bar. Wir stellen Ihnen eine detaillierte Rechnung aus, die alle Kostenpunkte aufschlüsselt.
08.
Wir legen großen Wert auf Recycling und eine umweltgerechte Entsorgung. Verwertbare Gegenstände spenden wir, wenn möglich, an lokale gemeinnützige Organisationen, und nicht verwertbare Abfälle werden fachgerecht entsorgt.
09.
Sollten während der Entrümpelung wertvolle Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Sammlerstücke gefunden werden, können wir diese auf Wunsch schätzen und deren Wert von den Gesamtkosten der Entrümpelung abziehen. Die Wertanrechnung wird vor Ort besprochen, um sicherzustellen, dass Sie einen fairen Preis für Ihre verwertbaren Gegenstände erhalten.
10.
Ja, in vielen Fällen können die Kosten für eine Entrümpelung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Steuerberater, um genaue Informationen zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie die richtigen Nachweise einreichen.
WAS WIR TUN
Unsere Services
- Entrümpelung
- Umzug
- Abriss